Weg für Beitragssatz von 15,5 Prozent geebnet
15.10.2008
Berlin – Das Bundeskabinett hat den Entwurf einer Verordnung zur Festlegung des einheitlichen Beitragssatzes in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Der Entwurf legt den GKV-Beitragssatz fest, der ab dem 1. Januar 2009 gilt. Er ist Voraussetzung für die Errichtung des Gesundheitsfonds.
Nach dem Entwurf beträgt der paritätisch finanzierte Beitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung künftig 14,6 Prozent, der ermäßigte Beitragssatz 14,0 Prozent. Dazu kommt ein Anteil von 0,9 Beitragssatzpunkten, der nur von den Mitgliedern der Krankenkassen zu tragen ist. Die Verteilung der Beitragsbelastung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ändert sich nicht. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt erklärt dazu: „Ein für alle gesetzlich Versicherten gleicher Beitragssatz ist fair und einfach. Fair, weil die gesetzlichen Leistungen der Krankenversicherung für alle gleich sind, die Beitragssätze sich heute aber bis zu fünf Prozent unterscheiden. Viele Versicherte zahlen bisher hohe Beiträge, weil ihre Kassen viele ältere und kranke Menschen versichern. Der Fonds gleicht dies aus.“
Der Beitragssatz beruht auf den Ergebnissen des beim Bundesversicherungsamt gebildeten Schätzerkreises und ist so angelegt, dass durch die erwarteten Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2009 100 Prozent der erwarteten Ausgaben gedeckt werden. Die endgültige Beschlussfassung im Bundeskabinett über die Verordnung wird am 29. Oktober 2008 erfolgen.
Weitere Informationen zum Beitragssatz und zum Gesundheitsfonds unter: www.bmg.bund.de
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