Stewens: Mangelnde Rechtssicherheit bei geplanter EU-Richtlinie

07.10.2008

Berlin/München – Bayerns Sozialministerin Christa Stewens kritisiert die geplante Richtlinie der EU zu Patientenrechten in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung. Diese enthalte keine klaren Regelungen.

Gerade diese seien aber Voraussetzung dafür, dass Patienten die beste Entscheidung für ihre Gesundheit treffen könnten und Rechtssicherheit hätten.
Die CSU-Politikerin betont: „Sozial schwächere Patienten müssen zeitnah wissen, welche Kosten übernommen werden und welche sie selber bezahlen müssen.“ Durch die neue Richtlinie bekommen sie auf diese Frage eine nur unzureichende Antwort. Rechtssicherheit ist also nicht gegeben, so Stewens. „Den Patienten kann es nicht zugemutet werden, den Instanzenzug durch die Gerichte zu durchlaufen, bis der Europäische Gerichtshof letztlich entscheidet“, sagt sie.
Kritisch bewertet die Sozialministerin auch zusätzliche Pflichten, die den Ärzten durch die Richtlinie auferlegt werden. Sie sollen beispielsweise Informationen über Verfügbarkeit und Erfolge ihrer Behandlungen zur Verfügung stellen. „Hier darf es kein Mehr an bürokratischem Aufwand für die Ärzte geben“, fordert Stewens.

www.stmas.bayern.de

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