Patientenorganisationen wollen mehr Beteiligungsrechte
23.07.2008
Berlin – In einer gemeinsamen Erklärung fordern Patientenorganisationen die Ausweitung ihrer Beteiligungsrechte im deutschen Gesundheitswesen. Anlass ist die Neukonstitution des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen.
„Um die Interessen der Patientinnen und Patienten effektiver zu vertreten, brauchen wir als nächsten Schritt der Patientenbeteiligung ein Stimmrecht in Verfahrensfragen", erklären die im Bundesausschuss beteiligten Organisationen. Dazu gehören die Organisationen des Deutschen Behindertenrates, die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen und -initiativen, die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Ein Stimmrecht in Verfahrensfragen beträfe die Geschäfts-, Verfahrens- und Tagesordnung, das Protokoll sowie die Themensetzung. Die Ausweitung der Befugnisse sei erforderlich, um der gestiegenen Verantwortung der Patientenorganisationen gerecht werden zu können. Diese würden in der Öffentlichkeit immer mehr als Teil der Gemeinsamen Selbstverwaltung wahrgenommen. „Wenn wir für Entscheidungen stärker in Haftung genommen werden, müssen wir auch größeren Einfluss auf den Prozess der Beratungen haben“, so die Organisationen. Bei der Forderung nach einer Ausweitung der Mitbestimmung geht es ausdrücklich nicht um eine Mitentscheidung in den konkreten Sachfragen.
Beteiligung auch bei Qualitätssicherung und Krankenhausplanung
Über den Bundesausschuss hinaus fordern die Patientenorganisationen eine Einbindung in alle wichtigen Entscheidungsgremien. So existieren neben dem Bundesausschuss weitere relevante Handlungsfelder der Gemeinsamen Selbstverwaltung, die bislang ohne Beteiligung der Betroffenen geregelt werden. Dazu gehören die neuen Versorgungsverträge, Vereinbarungen über Vergütung und Qualitätssicherung sowie die Krankenhausplanung auf Landesebene. „Der Gesetzgeber hat 2004 beschlossen, dass Patientenvertreter in allen Angelegenheiten mitberaten sollen, die die Versorgung betreffen. Diese Vorgabe ist noch nicht vollständig umgesetzt“, so die Patientenverbände.
Das Hintergrundpapier „Weiterentwicklung der Patientenbeteiligung im deutschen Gesundheitswesen“ vom Verbraucherzentrale Bundesverband, dem Deutschen Behindertenrat, der Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen und -initiativen sowie der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen kann im Internet nachgelesen werden:
www.vzbv.de/mediapics/weiterentwicklung_patientenbeteiligung_06_2008.pdf
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