Hypertonie - Neue Grenzwerte für Blutdruckmessung in der Apotheke
22.04.2009
Berlin – Apotheker und Ärzte haben sich erstmals auf Grenzwerte für den Blutdruck geeinigt, ab dem der Patient an einen Mediziner überwiesen werden soll. In Deutschland haben etwa 30 Millionen Menschen zu hohe Blutdruckwerte, aber nur 50 Prozent der Betroffenen wissen davon.
„Die bislang nicht entdeckten Patienten profitieren besonders von der engeren Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apothekern“, so unisono Prof. Dr. Joachim Hoyer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Hochdruckliga e.V. und Friedemann Schmidt, Vizepräsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ABDA. Gemeinsam wurde ein entsprechender Informationsbogen für die Blutdruckmessung in Apotheken entwickelt. Die Hochdruckliga hat die Grenzwerte gemeinsam mit der ABDA erarbeitet. Erhöhter Blutdruck wird demnach wie bislang üblich ab einem Wert von 140 zu 90 mmHg (Millimeter Quecksilbersäule) festgestellt. Wird ein solcher oder höherer Wert in der Apotheke gemessen, soll der Patient in absehbarer Zeit einen Arzt aufsuchen. Bei Diabetikern oder Herz- oder Nierenkranken ist dies nach der Vereinbarung schon ab 130 zu 85 mmHg der Fall. Sollte ein Blutdruckwert von 160 zu 100 erreicht oder überschritten werden, wird der Betroffene umgehend an einen Mediziner verwiesen. Die Deutsche Hochdruckliga und die ABDA erhoffen sich von den neuen Grenzwerten, dass mehr Menschen als bisher über ihren erhöhten Blutdruck Bescheid wissen und ihn ernst nehmen.
www.hochdruckliga.de
Nachrichten aus dem Gesundheitssystem
Das Gesundheitssystem entwickelt sich ständig weiter.
Wir möchten Sie mit unserem News-Ticker über aktuelle Entwicklungen und Änderungen auf dem Laufenden halten.

