Patientenrechte - EU-Gesundheitsminister einigen sich nicht auf Richtlinie
03.12.2009
Berlin/Brüssel – Lange wurde um eine europaweite Richtlinie für die Patientenmobilität gerungen, jetzt ist sie vorerst gescheitert. Der Entwurf der Kommission konnte nicht alle Gesundheitsminister der EU überzeugen. Nun muss der Europäische Rat weiter verhandeln.
Die Richtlinie ist dafür vorgesehen, einen einheitlichen Rechtsrahmen für alle Patienten zu schaffen, die sich im europäischen Ausland behandeln lassen wollen. So soll beispielsweise die Kostenerstattung durch die Krankenkassen klar definiert werden. Auf dem so genannten Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO-Rat) am 1. Dezember 2009 in Brüssel konnte aber keine Einigung über den Vorschlag der Kommission gefunden werden. Der deutsche Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler bedauert dies: „Wir brauchen die Richtlinie, um die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung zu erleichtern und so einen erfahrbaren europäischen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Auch für Leistungserbringer, wie Ärzte und Krankenhäuser, würde die Richtlinie große Chancen bieten.“ Im Rat sprachen sich Spanien, Griechenland, Portugal, Polen, Litauen, Rumänien und die Slowakei gegen den jetzigen Entwurf aus. Rösler ist dennoch optimistisch, dass in absehbarer Zeit eine Regelung verabschiedet werden kann. Unter dem neuen Ratsvorsitz von Belgien ab Sommer 2010 könnte wieder über die Richtlinie verhandelt werden, so das Bundesministerium für Gesundheit. Die Kommission schließe aber nicht aus, ihren Vorschlag zurückzuziehen.
www.bmg.bund.de/cln_091/nn_1168278/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2009/Presse-4-2009/pm-01-12-09-epsco.html?__nnn=true
Nachrichten aus dem Gesundheitssystem
Das Gesundheitssystem entwickelt sich ständig weiter.
Wir möchten Sie mit unserem News-Ticker über aktuelle Entwicklungen und Änderungen auf dem Laufenden halten.

